Beschluss zu TOP 2
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Flur-Nummer 176, Gemarkung Ruppmannsburg durch Andreas und Leonhard Wissinger wird vorbehaltlich erteilt, wenn sämtliche Genehmigungsbehörden ihre Zustimmung erteilten und beim Bauantrag entsprechende privatrechtliche Vereinbarungen zur Erschließung vorliegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt